Der gemeindlichen „Abteilung“ Feuerwehr gegenüber steht der Feuerwehrverein. Wenngleich rechtlich ein Unterschied zwischen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr und dem Feuerwehrverein besteht, so sind diese meistens vor Ort eine Einheit. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz werden die Einsatzkräfte in der Regel vom Feuerwehrverein gestellt. Neben der Aufgabe der Mitgliedergewinnung werden durch Abhalten von Veranstaltungen auch Mittel erwirtschaftet, die der Ausrüstung der Feuerwehr unmittelbar zu Gute kommen. Dadurch können Feuerwehren den Standard auch über die finanziellen Möglichkeiten der Kommune hinaus aufrechterhalten bzw. die Sicherheit und Schlagkraft ihrer aktiven Dienstleistenden durch zusätzliche Ausrüstungsgegenstände erhöhen. Der Feuerwehrverein versteht sich darüber hinaus auch als Kulturträger insbesondere bei der Brauchtumspflege.